Besoldungstabellen | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) (2025)

Ab 01.12.2022

Mit Wirkung vom 01.12.2022 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,8 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.12.2022 können Sie hiereinsehen.

Darüber hinaus wurde die Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte mit Wirkung vom 01.10.2022 angehoben, die Beträge sind auf dieser Seite abgebildet.

Außerdem wurde durch das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation in Anlage 7 zum NBesG der Kinderanteil im Familienzuschlag mit Wirkung vom 01.01.2023 neu geregelt. Diese Neufassung ist

hier

abgebildet.

Ab 01.03.2021

Mit Wirkung vom 01.03.2021 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 1,4 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.03.2021 können Sie hier einsehen.

Ab 01.03.2020

Mit Wirkung vom 01.03.2020 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 3,2 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.03.2020 können Sie hier einsehen.

Ab 01.03.2019

Mit Wirkung vom 01.03.2019 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 3,16 % erhöht, die Grundgehälter jedoch mindestens um 100 Euro. Die Besoldungstabellen ab 01.03.2019 können Sie

hier

einsehen.

Ab 01.06.2018

Mit Wirkung vom 01.06.2018 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,0 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.06.2018 können Sie hier einsehen.

Ab 01.06.2017

Mit Wirkung vom 01.06.2017 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,5 % erhöht, die Grundgehälter jedoch um mindestens 75 Euro. Die Besoldungstabellen ab 01.06.2017 können Sie hier einsehen.

Ab 01.01.2017

Ab 01.01.2017 ist bei den Besoldungsgruppen A 12, A 13 und A 14 in der dritten Erfahrungsstufe kein Betrag mehr ausgewiesen. Bei diesen Besoldungsgruppen ist die vierte Erfahrungsstufe die neue Anfangsstufe, in der ein Grundgehaltssatz ausgewiesen ist.
Bei der Besoldungsgruppe R 1 ist ab 01.01.2017 die erste Erfahrungsstufe weggefallen. Hier ist jetzt die zweite Erfahrungsstufe die Anfangsstufe.
Die angepasste Besoldungstabelle ab 01.01.2017 können Sie hier einsehen.

Ab 01.06.2016

Mit Wirkung vom 01.06.2016 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,0 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.06.2016 können Sie hier einsehen.

Ab 01.06.2015

Mit Wirkung vom 01.06.2015 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,5 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.06.2015 können Sie hier einsehen.

Ab 01.06.2014

Mit Wirkung vom 01.06.2014 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,95 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.06.2014 können Sie hier einsehen.

Ab 01.01.2013

Mit Wirkung vom 01.01.2013 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,65 % erhöht. Die Anwärtergrundbeträge werden um 50 Euro angehoben. Um 25 Euro wird beim Familienzuschlag der Betrag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht.
Die Besoldungstabellen ab 01.01.2013 können sie hier einsehen.

Ab 01.01.2012

Mit Wirkung vom 01.01.2012 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 1,9 % erhöht. Anschließend werden die Grundgehaltssätze um 17 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 6 Euro erhöht.
Die Besoldungstabellen ab 01.01.2012 können sie hier einsehen.

Ab 01.04.2011

Mit Wirkung vom 01.04.2011 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 1,5 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.04.2011 können sie hier einsehen.

Für den Monat April 2011 wird eine Einmalzahlung von 360 Euro gewährt. Für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst beträgt die Einmalzahlung 120 Euro.
Am 01.04.2011 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten eine Einmalzahlung, die sich nach dem Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen des Witwen- oder Waisengeldes sowie eines Unterhaltsbeitrages aus dem Betrag von 360 Euro ergibt.

Ab 01.03.2010

Die Grundgehaltssätze, Familienzuschläge, Amtszulagen, allgemeinen Stellenzulagen, Zuschüsse, Sonderzuschüsse und Ergänzungsbeträge zum Grundgehalt erhöhen sich ab 01.03.2010 um 1,2 %.

Ab 01.03.2009

Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden wie folgt erhöht:

  • die Grundgehaltssätze um 20 Euro und anschließend um 3,0 %;
  • der Familienzuschlag sowie einige Zulagen und andere Bezügebestandteile um 3,0 %.

Ab 01.01.2008

Die Grundgehaltssätze, Familienzuschläge, Amtszulagen, allgemeinen Stellenzulagen, Zuschüsse, Sonderzuschüsse und Ergänzungsbeträge zum Grundgehalt erhöhen sich ab 01.01.2008 um 3,0 %.

Ab 01.01.2005

Mit dem niedersächsischen Haushaltsbegleitgesetz 2005 ist § 13 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes mit Wirkung vom 01.01.2005 neu gefasst worden. Die Grundgehaltssätze und Amtszulagen in den Besoldungsgruppen B 9 und B 10 erhöhen sich danach ab 01.01.2005 um etwa 3,4 %. Hiermit werden die Anpassungen zum 01.07.2003 (2,4 %) und zum 01.04.2004 (1,0%) ab 01.01.2005 nachgeholt. Die Bezügeerhöhungen zum 01.08.2004 (1,0 %) stehen weiterhin nicht zu. Ab 01.01.2005 sind somit in Niedersachsen für die BesGr. B 9 und B 10 die Grundgehaltssätze aus der Besoldungstabelle zum Stand 01.04.2004 zu zahlen.

Für alle übrigen Besoldungsgruppen gelten weiterhin die Tabellen zum Stand 01.08.2004.

Ab 01.08.2004

Die Grundgehaltssätze, Familienzuschläge, Amtszulagen, allgemeinen Stellenzulagen, Zuschüsse, Sonderzuschüsse, Ergänzungsbeträge zum Grundgehalt erhöhen sich ab 01.08.2004 um 1,0 % mit Ausnahme der Besoldungsgruppen B 9 bis B 11.

Ab 01.04.2004

Die Grundgehaltssätze, Familienzuschläge, Amtszulagen, allgemeinen Stellenzulagen, Zuschüsse, Sonderzuschüsse, Ergänzungsbeträge zum Grundgehalt erhöhen sich ab 01.04.2004 um 1,0 % (mit Ausnahme der Besoldungsgruppen B 9 bis B 11).

Ab 01.04.2003 / 01.07.2003

Die Grundgehaltssätze, Familienzuschläge, Amtszulagen, allgemeinen Stellenzulagen, Zuschüsse, Sonderzuschüsse, Ergänzungsbeträge zum Grundgehalt erhöhen sich ab 01.04.2003 (BesGr. A 2 - A 11) bzw. ab 01.07.2003 (die übrigen Besoldungsgruppen mit Ausnahme der BesGr. B 9 bis BesGr. B 11) um 2,4 %.

Ab 01.01.2002

Die Grundgehaltssätze, Familienzuschläge, Amtszulagen, allgemeinen Stellenzulagen, Zuschüsse, Sonderzuschüsse, Ergänzungsbeträge zum Grundgehalt erhöhen sich ab 01.01.2002 um 2,2 v.H.

Die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung in den Jahren 1999 bis 2002 aufgrund der Bildung der Versorgungsrücklage war nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig.

Besoldungstabellen | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) (2025)

FAQs

Wann bekommen Pensionäre in Niedersachsen 2024 mehr Geld? ›

Die Besoldung sowie die Versorgung der Beamtinnen und Beamten, Anwärterinnen und Anwärter, Pensionärinnen und Pensionäre, der Soldatinnen und Soldaten sowie der Richterinnen und Richter des Bundes steigt ab dem 1. März 2024 deutlich.

Wann nächste besoldungserhöhung Niedersachsen? ›

um 2,8 Prozent zum 1.12.2022. Die Anwärtergrundbeträge werden danach zum 1.12.2022 um 50,00 Euro erhöht. Die Erhöhungen werden ab Dezember 2022 umgesetzt. Die neuen Besoldungs- und Mindestversorgungstabellen finden Sie hier.

Was ist A13 Netto Niedersachsen? ›

In Niedersachsen beträgt der Grundverdienst in Stufe A13 4.352,21 Euro. In Schleswig-Holstein werden 4.482,48 Euro bezahlt und in Mecklenburg-Vorpommern 4.340,60 Euro. Zum Grundgehalt kommt dann noch ein Familienzuschlag, der von der Zahl der Kinder abhängt.

Wie viel ist A13 in Niedersachsen? ›

Besoldungsgruppe A 13: So viel verdienen Beamte bei Bund und Ländern
Hessen4756,836075,13
Mecklenburg-Vorpommern5441,89
Niedersachsen5583,22
Nordrhein-Westfalen5612,86
Rheinland-Pfalz5667,38
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Jun 18, 2024

Wann wird der Inflationsausgleich für Pensionäre in Niedersachsen ausgezahlt? ›

Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung einmalig in Höhe von 1.800 Euro. Die Auszahlung soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich im April erfolgen.

Wann werden die Pensionen für Landesbeamte in Niedersachsen erhöht? ›

Ab dem 1. März 2024 erhalten die Beamten in Deutschland ein höheres Gehalt. Die Grundgehälter steigen dann um 5,3 Prozent. Zusätzlich bekommen die Staatsbediensteten einen Sockelbetrag von 200 Euro und eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro.

Wann Tarifverhandlungen Beamte Niedersachsen? ›

Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder war am 9. Dezember 2023 eine Einigung erzielt worden.

Wann bekommen Lehrer mehr Geld in Niedersachsen? ›

Lehrkräfte in Niedersachsen sollen 2024 mehr Geld bekommen.

Wann kommt A13 für alle Lehrer in Niedersachsen? ›

Mit dem 1.8.2024 werden alle GHR-Lehrkräfte aus der Besoldungsgruppe A 12 in die A 13 neu eingruppiert. Die bisherige Stufe bleibt erhalten. Das Einstiegsamt für GHR-Lehrkräfte ab dem 1.8.2024 ist dann A13; sie bleiben aber im 1. Einstiegsamt der 2.

Wie viel verdient ein Lehrer in Niedersachsen netto? ›

Somit verdienst du als Grundschullehrer/in ungefähr 22.320 € - 30.225 € netto im Jahr.

Wie viel verdient ein Gymnasiallehrer in Niedersachsen? ›

In der Besoldungsgruppe A 13 und der niedrigsten Erfahrungsstufe 4 liegt dein Gymnasiallehrerin Gehalt in Niedersachsen direkt nach dem Studium bei 4.352 Euro brutto im Monat.

Wie viel verdient ein Schulleiter in Niedersachsen? ›

Gehalt für Schulleiter/in in Deutschland
DeutschlandDurchschnittliches GehaltOffene Stellen
Schulleiter/in in Hannover66.600 €Jobs in Hannover
Schulleiter/in in Essen66.100 €Jobs in Essen
Schulleiter/in in Bochum65.900 €Jobs in Bochum
Schulleiter/in in Dresden62.000 €Jobs in Dresden
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Wie viel verdient man als Polizist in Niedersachsen? ›

Somit verdienst du als Polizist/in ungefähr 21.360 € - 28.925 € netto im Jahr. Du willst's genau wissen? Unser Brutto-Netto-Rechner verrät dir, was du netto verdienen kannst – auch monatlich!

Was verdient ein Richter in Niedersachsen? ›

Übersichtstabelle Richter:in
R1R8
Hamburg4.858,2011.213,92
Hessen4.751,4310.903,78
Mecklenburg-Vorpommern4.535,5311.060,48
Niedersachsen4.655,3911.398,08
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Wie lange müssen Beamte in Niedersachsen arbeiten? ›

Die Arbeitszeit der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten beträgt (ohne Pausen) 40 Stunden in der Woche (§ 2 Nds. ArbZVO).

Wann bekommen Thüringer Beamte mehr Geld 2024? ›

Im Ergebnis wird die Besoldung zum 1. November 2024 um 1,462 Prozent erhöht. Eine weitere Anpassung um 5,5 Prozent erfolgt sodann zum 1. Februar 2025.

Warum bekommen Rentner keinen Inflationsausgleich? ›

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erklärung dafür, warum Rentnerinnen und Rentner keinen Inflationsausgleich bekommen: Hintergrund für „die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung ist der Gedanke, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe ...

Wann kommt der Inflationsausgleich für Pensionäre in Baden Württemberg? ›

Die Auszahlung erfolgt – im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung – Ende März 2024 mit den Versorgungsbezügen für den Abrechnungsmonat April 2024. Es ist möglich, dass in Ausnahmefällen (z.B. bei einem unklaren Anspruch) die Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

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Author: Catherine Tremblay

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Name: Catherine Tremblay

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